Asbestabbau & Entsorgung



nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest)




In der TRGS 519 sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert. Bis vor 20 Jahren war Asbest das am meisten verwendete Isoliermaterial beim Brandschutz. Asbest wurde in großem Umfang als Dachdeckung und Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit). Seit Anfang der 80-er Jahre wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Die bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung freigesetzten Abestfasern erfordern deshalb zum Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten.